Die Deutsche Ortswappenrolle (DOWR)

Die Deutsche Ortswappenrolle (Diese Seite befindet sich noch im Aufbau)

Die Deutsche Ortswappenrolle des HEROLD begutachtet und registriert seit 2011 Wappen von kommunalrechtlich nicht selbstständigen Ortschaften und Ortsteilen. Die Verleihung und Verwendung von Wappen selbstständiger Städte, Gemeinden und Landkreise sind auf gesetzlichen Grundlagen rechtlich geregelt.

Durch die anhaltenden Kommunalreformen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland werden immer mehr traditionsreiche Orte nicht selbstständiger Teil größerer Verwaltungseinheiten. Ihre historisch gewachsene Identität innerhalb der größeren Gemeinschaft wollen deren Bewohner oftmals mit einem überlieferten oder neu zu schaffenden Wappen zum Ausdruck bringen. Derartige Wappen sind keine Hoheitszeichen, sondern werden auf privatrechtlicher Grundlage geführt. Sie sind aber wichtige Zeichen regionaler Identifikation und örtlicher Selbstdarstellung. Wappenstifter sind daher zumeist Ortschaftsvertretungen und örtliche Vereine oder Verbände.


Der HEROLD unterstützt entsprechende Bestrebungen zur Schaffung solcher Ortswappen. Er begutachtet Wappenentwürfe und berät bei der Konzeption und der Schaffung der entsprechenden Wappenzeichnungen. Einer Vermittlung versierter Heraldiker ist möglich. Damit soll auch in diesem Bereich den allgemein anerkannten Grundsätzen der Wappengestaltung und Wappenführung breitere Geltung verschafft werden. Wie die Medienberichterstattung in vielen Fällen zeigt, ist das öffentliche Interesse an diesen Orts(teil)wappen groß.

Schließlich wird das Wappen in der Deutschen Ortswappenrolle registriert. Der HEROLD stellt einen Wappenbrief aus, der den Wappenstifter, das Wappenbild und die Festlegung dokumentiert, welcher Personenkreis Führungsrecht an diesem Wappen haben soll. Derzeit wurde ein Unkostenbeitrag von 80,– € festgelegt. Damit ist ein Schutz gegen irrtümliche oder missbräuchliche Verwendung des Wappenbildes durch Dritte gegeben. Durch die langfristig gesicherte Dokumentation des Stiftungsvorganges und die Veröffentlichung der eingetragenen Wappen in einer eigenen Publikation soll das kommunale Wappenwesen gefördert und verbessert werden. Eine Veröffentlichung ist vorgesehen.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen