Die Kosten regelt §16 des Statuts der Deutschen Wappenrolle. Die Kosten für die Beauftragung eines Heraldikers sind bei diesen zu erfragen und nicht in der Aufwandsentschädigung der Deutschen Wappenrolle enthalten.
Die Kosten regelt §16 des Statuts der Deutschen Wappenrolle. Die Kosten für die Beauftragung eines Heraldikers sind bei diesen zu erfragen und nicht in der Aufwandsentschädigung der Deutschen Wappenrolle enthalten.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.